Name:   Lohn-/ Einkommensteuer-Jahr 2026
  Lohnzahlungszeitraum     Version vom 12. November 2025
  ?? Kirchensteuer (%) Steuerklasse    STKL   
  ?? Zahl der Kinder  ??_.  _____
Eingabefelder für:  
Monatsbeitrag für PKPV ??   ??  PKV     ??   Sachsen PV
Gewerbe-Einkünfte ?? ??   Splittingtabelle   ??  ALV  
Bruttolohn ??   ??  PVA  0 = kein Abschlag
Geburtsjahr ?? Anzeigefelder für:
Versorgungsbezüge ?? Vorsorge-Pauschale  VSP  ??
erster Versorgungsbezug ??Versorgungsfreibetrag
Versorgungsbetrag pro Monat ?? zusätzl. Versorgungsfreibetrag
Anzahl der Bezugsmonate ?? Altersentlastungsbetrag  ??
Leibrente   ?? ?? Arbeitnehmer-Pauschale
steuerfreier Rentenanteil   ?? ?? Sonderausgaben-Pauschale
Einkünfte mit
Progressionsvorbehalt
?? Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
eingetragener Freibetrag ?? Kinder-Freibetrag   ??
Hinzurechnungsbetrag ?? steuerfreier Rentenanteil
Mieteinkünfte ?? Sonderausgaben
Zinseinkünfte ?? Werbungskosten
erhaltenes Kindergeld   ?? zu verst. Einkommen (ZVE)
Sonstige Bezüge (nur Jahresberechnung): Steuer-Progression in %
Sonstige Bezüge (SONSTB) ?? Lohn- / Einkommensteuer
Versorgungsbezüge
(in sonstige Bezüge enthalten)
?? Solidaritätszuschlag
Sterbegeld
(in sonstige Bezüge enthalten)
?? Kirchensteuer
Entschädigungen
(in sonstige Bezüge enthalten)
??    
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: ESt - Sonstige Bezüge
Vergütung für
mehrjährige Tätigkeit (VMT)
?? Lohn- / Einkommensteuer
Abfindungen (VKAPA) ?? Solidaritätszuschlag
Voraussichtliche Sonderzahlungen ??Kirchensteuer
Voraussichtlicher Jahreslohn ??    
Entschädigungen
(im voraussichtlichen
Jahreslohn enthalten)
??    
Aufwendungen (nur Jahresberechnung): ESt - Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
Vorsorgeaufwendungen ?? Lohn- / Einkommensteuer
gezahlte Kirchensteuer Solidaritätszuschlag
Kinderfreibetrag ?? Kirchensteuer
Steuerberatung ?? erhaltenes Kindergeld
Unterhalt ?? Summe aller Steuern
andere Sonderausgaben ?? Einkommen ohne Sozial-Beiträge
Werbungskosten ?? 
Summe aller Aufwendungen ?? All rights preserved. Copyright © by Albert Bünger

Sozialversicherungbeiträge____SV-Beitragssätze Bemessungsgrenzen   ??Beiträge50%100%
Krankenversicherung_____- ?? %   ??   ??
Pflegeversicherung_______ ?? %   ??   ??
Rentenversicherung_____-- ?? %   ??
Arbeitslosenversicherung__ ?? %   ??
Zusatzbeitrag   KVZ   ?? %Summe der SV-Beiträge
??   % Zuschlag zur PflegeversicherungNetto-Einkommen
 
Die Steuern und Sozialbeiträge belasten die Löhne der Arbeitnehmer mit   %
21,75 % SV-Beitragssätze belasten das Lohneinkommen der Arbeitnehmer.
42,9 % SV-Beitragssätze belasten die Lohnaufwendungen für die Arbeitnehmer.
Die Vorgaben für Beitrags- und Höchstsätze können bei Bedarf geändert werden.
Programm dient nur der Eigenkontrolle, kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt.

Die Steuern der Grundtabelle können durch Eingaben im Feld Gewerbe-Einkünfte angezeigt werden.
Die Summe aller Aufwendungen sind von den Gewerbe-Einkünften abzuziehen.
Bei Zusammenveranlagung ist das Häkchen Splittingtabelle zu setzen.

Alle Beschäftigten ab 23 Jahren, die keine Kinder haben, zahlen einen Zuschlag - Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich also. Um größere Familien mit jungen Kindern finanziell zu entlasten, wurden Abschläge pro Kind eingeführt, die den PV-Beitrag für die Eltern verringern.

Das hat aber Folgen: Die Abschläge (PVA) pro Kind vermindern die Vorsorgepauschale (VPS) und
erhöhen damit das zu versteuernde Einkommen (ZVE). Der Steuerprogressionssatz steigt.
Die zu zahlende Lohn-/Einkommensteuer erhöht die Steuer- und Soziallast für die alleinerziehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die vorgebliche Entlastung wurde zur finanziellen Belastung!
Und der hohe Kinderfreibetrag vermindert das zuversteuernde Einkommen (ZVE) überhaupt nicht!

Im Jahr 2025 wird wohl die Einkommensteuer der Rentner 62,7 Milliarden Euro erreichen.

Letzte Aktualisierung am 26.11.2025

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